Kosten für die Gemeinschaftsschule
Das Schulgeld richtet sich bei uns nach dem Familieneinkommen. Dadurch ermöglichen wir Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichem familiären Background unsere Schule zu besuchen. In unserer Gemeinschaft legen wir Wert auf Chancengleichheit und soziale Vielfalt.
Unsere Schulgeldstruktur:
- Das Schulgeld ist für alle Klassenstufen der Gemeinschaftsschule von der 1. bis zur 13. Klasse gleich.
- Die Höhe des Schulgeldes errechnet sich aus dem gesamten Jahresbruttoeinkommen der sorgeberechtigten Eltern/Vertragspartner*innen. Bitte nutzen Sie unseren Schulgeldrechner auf dieser Seite.
- Nach 4 Jahren Zugehörigkeit eines Kindes im Platanus Kindergarten bzw. in der lara.kita und/oder in der Platanus Schule Berlin gibt es ab dem 5. Jahr einen Treuerabatt in Höhe von 50 EUR monatlich auf das Schulgeld.
- Für das zweitälteste und jedes weitere Kind an der Platanus Schule Berlin gibt es einen Geschwisterrabatt in Höhe von 50% (siehe unten “Welche Regelungen gibt es für Geschwisterkinder?”).
- Das Schulgeld beträgt auch nach der Anrechnung des Treuerabatts mindestens 100 EUR pro Kind.
Neben dem Schulgeld fallen Kosten für die Ganztagsbetreuung (Klassen 4 bis 6), Mittagessen ab Klasse 7 (optional), Sammelkasse (Klassen 1 bis 13), Klassenfahrten sowie spezielle Arbeitsgemeinschaften mit Kooperationspartnern an (siehe unten: “Was verbirgt sich hinter den sonstigen Kosten?”).
Fragen und Antworten zu den Kosten
Alle Schüler*innen der Klassen 1 bis 6 nehmen verbindlich am Mittagessen teil. In der Sekundarstufe von Klasse 7 bis Klasse 13 ist die Teilnahme am Mittagessen optional.
- In der Grundschule (Klassen 1 bis 6): Die Kosten für das Mittagessen entfallen aufgrund der Regelung des Berliner Senats zum kostenfreien Mittagessen.
- In den Sekundarstufen I und II (Klassen 7 bis 13): 81,10 EUR für das Mittagessen (d.h. 5,56 EUR an ca. 175 Schultagen im Jahr verteilt auf 12 Monate).
Unser Mittagessen wird von der Catering-Firma Löwenzahn geliefert. Wasser über unseren Wasserspender und frisches Obst und/oder Gemüse stehen den Schüler*innen während des gesamten Tages in der Mensa zur Verfügung.
Zusätzlich zum Schulgeld, zu den Kosten für die Ganztagsbetreuung und zur Verpflegung fallen folgende Kosten an:
- Klassen 1 bis 13: Sammelkasse in Höhe von 285 EUR 1x pro Schuljahr für Lehr- und Lernmittel in Unterricht und Ganztag, Arbeitsmittel, Klassenkasse, Eintrittsgelder und Solidaritätsbeitrag, fällig zum Schuljahresanfang bzw. auf Antrag in monatlichen Raten zahlbar (ab Klassenstufe 11 werden Arbeitsmittel von den Schüler*innen selbst angeschafft)
- Klassenfahrten in den Klassen 1 bis 13: die Kosten sind abhängig von der Klassenstufe und Dauer der Fahrt
- Optional: spezielle Arbeitsgemeinschaften mit Kooperationspartnern (z. B. Klettern, Coding, Schwimmen, Einzel-Instrumentalunterricht)
Das Schulgeld ist ein Jahresbeitrag, der in zwölf monatlichen Raten gezahlt wird. Die erste Zahlung ist zum offiziellen Schuljahresbeginn am 1. August fällig und die letzte Zahlung zum 1. Juli im Folgejahr.
Als Jahresbruttoeinkommen gilt die Summe der Einkünfte beider Sorgeberechtigter bzw. beider Vertragspartner*innen des Schulvertrages aus dem letzten Kalenderjahr (z. B. Kalenderjahr 2022 für Schuljahr 2023/24). Auf dem Einkommensteuerbescheid ist dies aufgeführt unter „Gesamtbetrag der Einkünfte“. Als Nachweis dient der Einkommenssteuerbescheid des letzten Kalenderjahres oder – wenn dieser noch nicht vorliegt – ein anderer vorläufiger Nachweis (z. B. die Lohnsteuerjahresbescheinigung bei angestellt Beschäftigten oder die Betriebswirtschaftliche Abrechnung – BWA – bei Selbstständigen). Ab einem Jahresbruttoeinkommen von 150.000 EUR entfällt die Pflicht zur Vorlage von Einkommensnachweisen, da das maximale Schulgeld zu zahlen ist. Weitere Informationen finden Sie in der Schulgeldordnung, die wir Ihnen zusammen mit dem Schulvertrag aushändigen.
Für das älteste Kind an der Platanus Schule Berlin ist das volle monatliche Schulgeld zu zahlen bzw. wird der Treuerabatt gewährt.
Für das zweitälteste und jedes weitere Kind an der Platanus Schule Berlin beträgt das monatliche Schulgeld 50% des einkommensabhängigen Schulgeldes ohne den Treuerabatt für das älteste Kind.
Es gibt also entweder den Treuerabatt oder den Geschwisterrabatt für ein Kind, aber nicht beide Rabatte gleichzeitig.
+++ Für Familien unserer Schulgemeinschaft mit bis zum 28.02.2023 unterschriebenen Vertrag für ein Geschwisterkind gilt weiterhin die bisherige Regelung zum Geschwisterrabatt. Für alle ab dem 01.03.2023 unterschriebenen Verträge gilt die neue Regelung des Geschwisterrabatts, s. vorheriger Absatz. +++
Entsprechend § 2.5 unserer Schulgeldordnung können Anträge auf Schulgeldermäßigung oder -befreiung in begründeten Härtefällen (z. B. bei Jahresbrutteinkommen unter 30.000 EUR) an die Geschäftsführung der Platanus Bildungs gGmbH gestellt werden.
- Übernahme der Kosten für Klassenfahrten durch Sozialbehörden für Empfänger von Transferleistungen (Eltern unserer Schulgemeinschaft finden den Antrag im Schulweb)
- Entfall der Sammelkasse für Kinder mit BuT-Pass und ggf. bei Härtefallregelung
Elternbeiträge für allgemeinbildende Schulen wie Gemeinschaftsschulen sind als Schulgeld in Höhe von 30 Prozent als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommensteuererklärung absetzbar. Davon ausgenommen sind Entgelte für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung des Kindes. Seit 2008 gilt ein steuerlich wirksamer Höchstbetrag von 5.000 EUR pro Kind, Elternpaar und Jahr (=30% von 16.667 EUR).
Die Kosten für die Ganztagsbetreuung können ggf. als erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung abzugsfähig sein, wenn das Kind im Haushalt lebt und das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Wenn beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil erwerbstätig sind bzw. ist, können die Betreuungsaufwendungen in Höhe von zwei Dritteln der Aufwendungen, höchstens jedoch 4.000 EUR pro Kind und Jahr, bei der Ermittlung der Einkünfte wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt werden.
Für diese Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit übernehmen wir keine Gewähr. Bitte erkundigen Sie sich für Ihren konkreten Fall bei Ihrer Steuerberater*in.